Lohn für pflegende Angehörige
Vitality Spitex stellt Angehörige an, die ein Familienmitglied zu Hause pflegen, mit Arbeitsvertrag und Lohn. Eine Pflegefachperson begleitet Sie dabei.
Kantonal bewilligte Spitex-Organisation für den Kanton Zürich.
So kommen Sie zur Anstellung
Erstgespräch
Sie erzählen uns, wen Sie pflegen und wie Ihr Alltag aussieht. Kostenlos und unverbindlich, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause.
Abklärung
Unsere Pflegefachperson klärt den Pflegebedarf ab. Die nötige ärztliche Anordnung holen wir zusammen mit Ihnen ein.
Anstellung
Sie erhalten einen Arbeitsvertrag und werden für die Grundpflege entlöhnt. Eine Pflegefachperson begleitet Sie regelmässig.
Das sind die Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Ein Familienmitglied ist pflegebedürftig und wohnt im Kanton Zürich.
- Die Pflegesituation ist stabil und auf längere Zeit angelegt.
- Sie können die Grundpflege körperlich und geistig leisten. Dazu gehört zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, beim Aufstehen oder beim Anziehen.
- Arbeitsrechtlich spricht nichts gegen Ihre Anstellung.
- Sie sind bereit, bei Qualitätsmassnahmen in der Pflege mitzuwirken.
- Alle Beteiligten sind mit der Anstellung einverstanden.
Nicht sicher, ob das auf Ihre Situation zutrifft? Fragen Sie uns einfach. Genau dafür ist das Erstgespräch da.
Was die Anstellung beinhaltet
Arbeitsvertrag und Lohn
Ihre Pflegearbeit wird zu bezahlter Arbeitszeit. Die anerkannten Leistungen rechnen wir über die Grundversicherung ab.
Sozialversicherungen
Sie sind über die Anstellung sozialversichert und unfallversichert, wie bei jeder anderen Arbeitsstelle auch.
Fachliche Begleitung
Eine Pflegefachperson besucht Sie regelmässig, beantwortet Ihre Fragen und unterstützt Sie in der täglichen Pflege.
Verlässliche Planung
Zusammen legen wir fest, wie die Pflege weiterläuft, wenn Sie einmal krank sind oder eine Pause brauchen.
Häufige Fragen
Wer kann angestellt werden?
Angehörige, die ein pflegebedürftiges Familienmitglied regelmässig zu Hause pflegen, zum Beispiel Töchter, Söhne, Ehepartner:innen oder Eltern. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Welche Tätigkeiten werden bezahlt?
Bezahlt wird die Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen, bei der Mobilität oder beim Essen. Haushalt und Betreuung gehören nicht dazu, weil die Grundversicherung sie nicht als Pflegeleistung anerkennt.
Wie hoch ist der Lohn?
Das hängt vom Pensum ab, also davon, wie viel anerkannte Pflegezeit bei der Abklärung zusammenkommt. Die Details schauen wir uns im Erstgespräch mit Ihnen an.
Was kostet das die gepflegte Person?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Die Abklärung und die Pflegeleistungen rechnen wir über die Grundversicherung ab. Was im Einzelfall dazukommt, etwa die gesetzliche Patientenbeteiligung, erklären wir Ihnen offen im Gespräch.
Brauche ich eine Pflegeausbildung?
Eine abgeschlossene Pflegeausbildung brauchen Sie nicht. Wichtig ist, dass Sie die Grundpflege körperlich und geistig leisten können und bei Qualitätsmassnahmen mitwirken. Was das in Ihrer Situation heisst, besprechen wir im Erstgespräch.
Wie schnell kann es losgehen?
Das hängt vor allem von der Abklärung und der ärztlichen Anordnung ab. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, womit Sie in Ihrer Situation rechnen können.
Wer hinter dem Angebot steht
Vitality Spitex GmbH ist eine Spitex-Organisation aus Glattbrugg bei Zürich und verfügt über die kantonale Betriebsbewilligung für den Kanton Zürich. Wir begleiten Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.
Sie erreichen uns unter +41 44 330 40 00 oder info@vitality-spitex.ch.
Unverbindlich beraten lassen
Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.